Viele passionierte Saunagänger, die sich das schwitzige Vergnügen dauerhaft nach Hause holen möchten, müssen sich zwangsläufig mit der Frage auseinandersetzen, ob für die Errichtung der Privatsauna eine Baugenehmigung notwendig ist. Welche Aspekte dabei zu berücksichtigen sind und welche rechtlichen Vorgaben sonst noch zum Greifen kommen, erfahren Sie hier.

Worauf es vorab ankommt

Bevor die Frage, ob eine Baugenehmigung für eine Sauna erforderlich ist, beantwortet werden kann, stellen sich zunächst ein paar wichtige Fragen. So macht es bspw. einen Unterschied, wo die Sauna gebaut werden soll, also etwa innerhalb eines Hauses oder im Freien. Daneben gilt es auch zu klären, ob Sie zur Miete wohnen oder über ein eigenes Haus verfügen. Nicht zuletzt bedarf es auch einer Klärung des gewählten Ofenmodells. All diese Dinge müssen berücksichtigt werden und ziehen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben nach sich. Im Folgenden dazu mehr.

Rechtliche Vorschriften für eine Sauna in geschlossenen Räumen

Soll die geplante Sauna Teil des eigenen Hauses werden, sind die Hürden entsprechend gering. Schließlich darf man zu Hause mehr oder weniger tun, was man will. Um bspw. Ihren Keller in eine dampfende Saunalandschaft zu verwandeln, benötigen Sie daher keine Baugenehmigung. Sie sollten allerdings sicherstellen, dass die heiße Luft fachgerecht entweichen kann, damit die Feuchtigkeit auf Dauer nicht der Bausubstanz schadet. Bei gleichzeitiger Verwendung eines Holzofens bedarf es zudem regelmäßiger Wartung durch einen Schornsteinfeger.

Etwas aufwändiger gestaltet sich die Situation, wenn Sie lediglich zur Miete wohnen. Dann benötigen Sie vor allem die schriftliche Genehmigung seitens des Vermieters. Andernfalls dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Dies gilt übrigens nicht nur für den eigentlichen Sauna-Einbau, sondern auch für den benötigten Starkstromanschluss, wenn Sie nicht gerade vorhaben, einen deutlich schwächeren Plug-and-Play-Ofen zu verwenden.

Rechtliche Vorschriften für eine Sauna im Freien

Möchten Sie eine Fasssauna für den eigenen Garten kaufen, wird die Sache nochmal bürokratischer. Entscheidend für den Standort Ihrer Fasssauna ist der Abstand zu den umliegenden Grundstücken. Dieser variiert von Region zu Region. Informieren Sie sich also vorab bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, welche Abstände eingehalten werden müssen. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sollten auch die unmittelbaren Nachbarn über den Bau der Sauna informiert werden.

Weitere Genehmigungen können erforderlich werden, wenn für das Fundament der Sauna ein Untergrund gegossen werden muss oder falls eine Wasserleitung für die Installation einer Dusche gewünscht ist.

Übrigens: Der mobile Charakter einer Fasssauna führt oftmals zu der Annahme, dass eine solche keiner Baugenehmigung bedürfe. Das ist jedoch schlichtweg falsch. Rein rechtlich unterscheidet sich eine Fasssauna nicht von anderen Saunaarten, weshalb auch dieselben Vorschriften einzuhalten sind.

Wohnen Sie zur Miete und möchten eine private Sauna im Garten nutzen? Dann ist erneut die Zustimmung des Vermieters bzw. Hausbesitzers erforderlich. Steht der Garten allen Mietparteien gleichermaßen zur Verfügung, müssen diese ebenfalls Ihre Zustimmung geben, andernfalls ist der Bau nicht zulässig.

Für welchen Saunaofen braucht es eine Genehmigung?

Wenn Sie Ihre Sauna mit einem Holzofen betreiben möchten, benötigen Sie hierfür immer eine Genehmigung. Neben der Genehmigung muss der Ofen in regelmäßigen Abständen von einem Schornsteinfeger abgenommen werden. Damit wird den Brandschutzvorgaben Rechnung getragen. Verwenden Sie grundsätzlich nur zertifizierte Holzöfen, sodass sichergestellt ist, dass diese strenge Standards in Bezug auf die Sicherheit erfüllen.

Für einen elektrisch betriebenen Saunaofen benötigen Sie zwar keine Baugenehmigung, dafür jedoch einen Starkstromanschluss, der von geschultem Fachpersonal gelegt werden muss. Letzterer muss sogar als separater Stromanschluss bei Ihrem Stromanbieter registriert werden.

Wichtige Vorgaben für den Standort

Planen Sie ausreichend Platz für Ihre zukünftige Sauna. Das betrifft nicht nur die Kabine selbst, sondern auch den Platz für den Ofen, eventuelle Vorbauten oder Hygieneräume, wie Dusche oder Toilette. Beachten Sie auch, dass die Abluft problemlos entweichen kann und berücksichtigen Sie dabei stets die Abstände zu benachbarten Grundstücken.